Beratung zum Unfallschaden an der ServiceannahmeMit KI generiert

Ratgeber unverschuldeter UnfallUnverschuldet verunfallt? Das sind Ihre Rechte.

Bei einem Haftpflichtschaden zahlt in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers. Sie entscheiden, wer Ihr Auto repariert – und müssen sich um nichts allein kümmern.

Ein Ansprechpartner für den ganzen Schadenfall

Nach einem Unfall kommen viele Fragen auf einmal: Wer ist zuständig, braucht es einen Gutachter, wie bleibe ich mobil? Als Geschädigter entscheiden Sie selbst, wo Ihr Fahrzeug repariert wird – und Sie müssen sich um nichts allein kümmern.

Melden Sie sich einfach bei uns. Wir dokumentieren den Schaden vollständig, stimmen uns mit allen Beteiligten ab – Versicherung, Sachverständigem und Ersatzfahrzeug – und reparieren Ihr Auto nach Herstellervorgaben. Jede Online-Meldung bestätigen wir Ihnen persönlich am Telefon.

Was Ihnen in der Regel zusteht

  • Reparatur in einer Werkstatt Ihrer Wahl – nach Herstellervorgaben und mit Originalteilen nach Abstimmung
  • Unabhängiger Sachverständiger – bei Schäden oberhalb der Bagatellgrenze trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten
  • Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung – für die Dauer der Reparatur
  • Wertminderung – wenn Ihr Fahrzeug durch den Unfall an Wert verliert
  • Abschleppkosten und Kostenpauschale – für Telefonate, Wege und Porto
  • Anwaltskosten – bei klarer Haftung werden sie in der Regel ebenfalls erstattet

So einfach geht es mit uns

  1. Schaden melden – online mit dem Schadenassistenten, per WhatsApp oder telefonisch unter +49 7907 1784.
  2. Wir klären alles – Gutachter, Versicherung und auf Wunsch der Kontakt zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht (Vermittlung).
  3. Reparatur & Ersatzfahrzeug – Sie bleiben mobil, wir halten Sie auf dem Laufenden.
  4. Übergabe – Qualitätskontrolle, Reinigung, auf Wunsch Hol- und Bringservice.

Direkt nach dem Unfall: Checkliste

  • Unfallstelle absichern, Warnblinker und Warndreieck
  • Bei Verletzten: Notruf 112, Polizei 110
  • Kennzeichen, Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners notieren
  • Fotos von beiden Fahrzeugen, der Unfallstelle und dem Kennzeichen machen
  • Zeugen notieren – und kein Schuldanerkenntnis unterschreiben
  • Dann: Schaden bei uns melden

Diese Informationen sind allgemeine Hinweise und ersetzen keine Rechtsberatung. Die Ansprüche hängen vom Einzelfall ab.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum unverschuldeten Unfall

Darf ich nach einem unverschuldeten Unfall meine Werkstatt selbst wählen?

Ja. Als Geschädigter entscheiden Sie grundsätzlich selbst, wo Ihr Fahrzeug repariert wird. Das gilt auch dann, wenn Ihnen eine andere Werkstatt empfohlen wird – wir beraten Sie gern neutral.

Wer bezahlt den Gutachter?

Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kosten eines unabhängigen Sachverständigen – üblicherweise, wenn der Schaden über der sogenannten Bagatellgrenze liegt (häufig rund 750 bis 1.000 Euro). Bei kleineren Schäden genügt oft ein Kostenvoranschlag, den wir für Sie erstellen.

Bekomme ich während der Reparatur einen Ersatzwagen?

Für die Dauer der Reparatur besteht in der Regel Anspruch auf einen Mietwagen oder alternativ auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Wir klären mit Ihnen, was in Ihrem Fall gilt, und organisieren auf Wunsch das Ersatzfahrzeug.

Was kostet mich die Reparatur?

Ist der Unfallgegner allein schuld, trägt in der Regel dessen Haftpflichtversicherung die Kosten. Bei Teilschuld richtet sich die Erstattung nach der Haftungsquote, bei einem Kaskoschaden nach Ihrem Vertrag und Ihrer Selbstbeteiligung.

Was sollte ich direkt nach dem Unfall tun?

Unfallstelle absichern, Verletzte versorgen und den Notruf 112 wählen, wenn jemand verletzt ist. Notieren Sie Kennzeichen, Name und Versicherung des Unfallgegners, machen Sie Fotos und unterschreiben Sie kein Schuldanerkenntnis. Danach melden Sie sich bei uns – wir übernehmen die weitere Koordination.

Die Schuldfrage ist noch unklar – soll ich trotzdem melden?

Ja. Melden Sie den Schaden mit allen Angaben und Fotos. Wir dokumentieren alles sauber und vermitteln bei Bedarf den Kontakt zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Kann ich das Fahrzeug abschleppen lassen?

Ist Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit, organisieren wir die Bergung beziehungsweise das Abschleppen zu unserem Betrieb nach Schwäbisch Hall-Sulzdorf.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall vermitteln wir auf Wunsch den Kontakt zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht.